StartseiteMündliche PrüfungInfos zur mündlichen Prüfung

Die Details zum Kurzvortrag sind in den Bundesländern unterschiedlich. Ihre Details ergeben sich aus der Einladung zur mündlichen Prüfung.

Zusammenstellung nach Bundesländern

Bundesland Vortragsreihenfolge Vortragshaltung Zeitrahmen für den Vortrag Hilfsmittel werden die Hilfsmittel gestellt oder sind die eigenen mitzubringen? sind eigene Karteikarten zulässig? vorherige Mitteilung der Prüfungskommission Besonderheiten
Baden-Württemberg wird ausgelost oder alphabetisch sitzend oder stehend ca. 8 bis 10 Minuten Gesetze (evtl. plus Berufsordnung) Gesetze mitbringen; Rest wird gestellt ja nein  
Bayern alphabetisch verschiedene Varianten: a) wahlweise stehend / sitzend, mal mit mal ohne Stehpultvariante oder b) nur stehend, manchmal zwingend mit Stehpult. Nürnberg: wahlweise sitzend / stehend. max. 10 Minuten Gesetze (so die meisten Rückmeldungen), vereinzelt auch Gesetze und Richtlinien bzw. Gesetze, Richtlinien, Erlasse. Nürnberg: G gestellt München: fast nie. A4+A5-Papier liegen vor. Nürnberg: ja nein Stehpult ist gegenüber dem Vorsitzenden. Das Betreuungspersonal informiert über die Männer- bzw. Frauenanzahl in der PK und ob eine Uhr im Raum vorhanden ist.
Berlin   wahlweise sitzend oder stehend 5 bis 7 Minuten keine; Schreibutensilien mitbringen, Papier wird gestellt entfällt daher nein ja als PK-Nummer  
Brandenburg     5 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien eigene ja nein, gibt nur eine PK  
Bremen     ca. 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ?    
Hamburg   wahlweise sitzend oder stehend 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse. Schreibmaterial wird gestellt. gestellt ja. Es werden aber auch welche gestellt. Eigene kann man aber auch verwenden. ja mit Name und PK-Nummer  
Hessen Reihenfolge wird unter den Prüfungskandidaten ausgemacht wahlweise sitzend oder stehend 5 bis 10 Minuten Gesetze eigene ja nein Prüfungskandidaten bestimmen die Vortragsreihenfolge unter sich.
Mecklenburg-Vorpommern kein System erkennbar. Im 15Min-Abstand werden die Kandidaten geladen. stehend max. 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja. Es wird kein Papier gestellt. ja, namentlich. Es gibt nur eine PK  
Niedersachsen   wahlweise sitzend oder stehend 8 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja ja, PK-Nr.  
Nordrhein-Westfalen alphabetische Reihenfolge sitzend oder stehend. Münster: PKs geben keine Info. 8 bis 10 Minuten Gesetze eigene ja. Ausnahme Münster: dort nein nein Jeder Prüfungskandidat hat eigene 3 Kurzvortragsthemen. Die Prüfungskandidaten gehen gemeinsam in den Prüfungsraum und halten nacheinander ihre Vorträge. So hören sie auch die anderen Vorträge.
Rheinland-Pfalz alphabetische Reihenfolge stehend oder sitzend 8 bis 10 Minuten Gesetze + Richtlinien ab dem Jahre 2006 eigene ja nein  
Saarland     ca. 10 Minuten Gesetze + Richtlinien ab 2006 eigene   nein  
Sachsen   stehend 10 Minuten Gesetze eigene ja nein  
Sachsen-Anhalt   stehend 8 bis 10 Minuten Gesetze, Richtlinien, Erlasse eigene ja ja , namentlich  
Schleswig-Holstein   stehend am Rednerpult oder sitzend am Tisch max. 10 Minuten Gesetze gestellt ja und nein, wird unterschiedlich zwischen den PK gehandhabt . Es gibt auch gestellte Karteikarten. nein  
Thüringen   stehend oder sitzend 10 Minuten Gesetze eigene nein nein Vortragsreihenfolge entspricht der späteren Sitzreihenfolge


In den meisten Bundesländern liegt die gewünschte Kurzvortragsdauer bei etwa 10 Minuten. Das bedeutet, dass eine Abbewertung des Kurzvortrages droht, wenn man diese gewünschte Dauer deutlich unterschreitet.

Die Vorgehensweise der Prüfungskommissionen ist unterschiedlich, wenn man den Vortragszeitrahmen nicht einhält. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Jeder Vorsitzende hat hier einen Ermessensspielraum.

Sollten auch Sie Infos zum Ablauf des Kurzvortrags haben, so mailen Sie sie mir bitte: mailto:info@steuerextra.de


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