StartseiteMündliche PrüfungInfos zur mündlichen Prüfung

Bundesland Anzahl der Prüfungskandidaten (in der Regel) Sitzreihenfolge verwendete Hilfsmittel Benutzung der Hilfsmittel Besonderheiten
Baden-Württemberg 4 alphabetisch Gesetze fast immer: jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung erwünscht); manchmal: nur nach Aufforderung 2 Prüfungen pro Tag und PK
Bayern 4 a) selten: wird ausgelost oder b) oft alphabetisch Gesetze, Richtlinien, Erlasse jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung sehr erwünscht) nur 1 Prüfung pro Tag je PK
Berlin 5   keine entfällt daher  
Brandenburg 4 alphabetische Reihenfolge wie beim Kurzvortrag keine entfällt daher  
Bremen          
Hamburg 4 alphabetisch keine entfällt daher; Papier für Notizen wird gestellt 2 Prüfungen pro Prüfungstag
Hessen 4   Gesetze jederzeit im eigenen Ermessen  
Mecklenburg-Vorpommern 4 aus Kandidatensicht: von links nach rechts mit schlechtester Note beginnend Gesetze in der Regel ab der 3. Runde erfolgt die Aufforderung zur Nutzung, ansonsten nur nach Aufforderung durch den Prüfer  
Niedersachsen Normalfall: 6, Sonderfall: 4 bis 5   Gesetze, Richtlinien, Erlasse ist von der PK abhängig. Wenn es erlaubt ist, dann ist die Benutzung jederzeit im eigenen Ermessen möglich. Die Prüfung ist i.d.R. ganztägig
Nordrhein-Westfalen 4 bis 5 alphabetische Reihenfolge beim Kurzvortrag und in der Sitzordnung beim Prüfungsgespräch Gesetze, Richtlinien, Erlasse jederzeit im eigenen Ermessen 2 Prüfungen pro Tag und PK
Rheinland-Pfalz 4 alphabetisch keine entfällt daher  
Saarland 4 bis 5 in der Reihenfolge der Vorträge      
Sachsen 4 Nach Noten von schlecht nach gut. Befragung beginnt mit der schlechtesten Note (die Vorgehensweise muss nicht bei allen PK einheitlich sein). idR Gesetze jederzeit im eigenen Ermessen Fragen erfolgen in der Sitzreihenfolge von schlechter nach guter Vornote.
Sachsen-Anhalt 4   Gesetze idR nach Aufforderung Die Prüfung ist i.d.R. fast ganztägig.
Schleswig-Holstein 4   keine entfällt daher im Pausenraum sind die eigenen Unterlagen (Gesetze, Richtlinien, Erlasse), die während der Pause genutzt werden können.
Thüringen 5   Gesetze Benutzung nur nach Aufforderung durch den Prüfer  


Sollten auch Sie Infos zum Ablauf des Prüfungsgesprächs haben, so mailen Sie sie mir bitte: mailto:info@steuerextra.de


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