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Impressum
| Bundesland | Anzahl der Prüfungskandidaten (in der Regel) | Sitzreihenfolge | verwendete Hilfsmittel | Benutzung der Hilfsmittel | Besonderheiten |
| Baden-Württemberg | 4 | alphabetisch | Gesetze | fast immer: jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung erwünscht); manchmal: nur nach Aufforderung | 2 Prüfungen pro Tag und PK |
| Bayern | 4 | a) selten: wird ausgelost oder b) oft alphabetisch | Gesetze, Richtlinien, Erlasse | jederzeit im eigenen Ermessen (Nutzung sehr erwünscht) | nur 1 Prüfung pro Tag je PK |
| Berlin | 5 | keine | entfällt daher | ||
| Brandenburg | 4 | alphabetische Reihenfolge wie beim Kurzvortrag | keine | entfällt daher | |
| Bremen | |||||
| Hamburg | 4 | alphabetisch | keine | entfällt daher; Papier für Notizen wird gestellt | 2 Prüfungen pro Prüfungstag |
| Hessen | 4 | Gesetze | jederzeit im eigenen Ermessen | ||
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 | aus Kandidatensicht: von links nach rechts mit schlechtester Note beginnend | Gesetze | in der Regel ab der 3. Runde erfolgt die Aufforderung zur Nutzung, ansonsten nur nach Aufforderung durch den Prüfer | |
| Niedersachsen | Normalfall: 6, Sonderfall: 4 bis 5 | Gesetze, Richtlinien, Erlasse | ist von der PK abhängig. Wenn es erlaubt ist, dann ist die Benutzung jederzeit im eigenen Ermessen möglich. | Die Prüfung ist i.d.R. ganztägig | |
| Nordrhein-Westfalen | 4 bis 5 | alphabetische Reihenfolge beim Kurzvortrag und in der Sitzordnung beim Prüfungsgespräch | Gesetze, Richtlinien, Erlasse | jederzeit im eigenen Ermessen | 2 Prüfungen pro Tag und PK |
| Rheinland-Pfalz | 4 | alphabetisch | keine | entfällt daher | |
| Saarland | 4 bis 5 | in der Reihenfolge der Vorträge | Gesetze | auf Aufforderung nutzbar | vormittags und nachmittags ist eine Prüfung |
| Sachsen | 4 | Nach Noten von schlecht nach gut. Befragung beginnt mit der schlechtesten Note (die Vorgehensweise muss nicht bei allen PK einheitlich sein). | idR Gesetze | jederzeit im eigenen Ermessen | Fragen erfolgen in der Sitzreihenfolge von schlechter nach guter Vornote. |
| Sachsen-Anhalt | 4 | Gesetze | idR nach Aufforderung | Die Prüfung ist i.d.R. fast ganztägig. | |
| Schleswig-Holstein | 4 | keine | entfällt daher | im Pausenraum sind die eigenen Unterlagen (Gesetze, Richtlinien, Erlasse), die während der Pause genutzt werden können. | |
| Thüringen | 5 | Gesetze | Benutzung nur nach Aufforderung durch den Prüfer |
Sollten auch Sie Infos zum Ablauf des Prüfungsgesprächs haben, so mailen Sie sie mir bitte: mailto:info@steuerextra.de
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