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Sinn und Zweck der mündlichen Prüfung ist insbesondere, dass der Prüfungskandidat den Prüfungsausschuss überzeugt, dass er eine für die Berufsausübung des Steuerberaters notwendige Persönlichkeit besitzt.
Daher wird nicht nur die fachliche sondern vor allem auch die persönliche Eignung geprüft.
Die mündliche Prüfung ist mit 50 % Bewertungsanteil genauso bedeutsam wie die schriftliche Prüfung. Der Vorbereitungsaufwand für die mündliche ist dabei aber geringer als für die schriftliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung ist also eine Chance für Prüfungskandidaten mit schlechter Vornote und ein Risiko für Prüfungskandidaten mit guter Vornote, die die mündliche Prüfung unterschätzen.
Nach meinen Erfahrungen sind Durchfaller bis einschließlich der Vornote von 3,83 möglich.